Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurde unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel trat am 20.08.2020 durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft.
Die Aktualisierung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel trägt insbesondere der erweiterten Schutzformel "AHA+L" Rechnung, so dass der Abschnitt "Lüftung" der Regel überarbeitet und darüber hinaus klarstellende sowie redaktionelle Änderungen vorgenommen wurden.
Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel gilt befristet vorerst bis zum 15.03.2021 die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Die Verordnung und die Arbeitsschutzregel greifen ineinander und ergänzen sich.
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