Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) setzt weiterhin auf eine bestmögliche Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen beim Umgang mit dem Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) und hat dazu eine ihre Handlungshilfe für das Baugewerbe im Oktober 2020 aktualisiert. Die Handlungshilfe konkretisiert sowohl den BMAS Mindeststandard als auch die Arbeitsschutzregel.
Bei Einhaltung dieser Konkretisierung können Arbeitgeber davon ausgehen, dass die Anforderungen aus den Verordnungen erfüllt sind. Wählen Arbeitgeber eine andere Lösung, müssen sie damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen. Andere Lösungen können bei abweichenden Rechtsvorschriften der Länder zum Schutz der Beschäftigten vorrangig in Betracht kommen.