Corona-News
BG Bau: Informationen zu Corona-Schutzimpfungen
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Fragen zu Corona-Schutzimpfungen beantwortet die BG Bau auf Ihrer Webseite. Das Impfangebot der BG BAU richtet sich an die Mitgliedsunternehmen und Versicherten der BG BAU und wird durch den Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU (AMD der BG BAU) ausgeführt.
BAuA: SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel aktualisiert
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Die im Mai 2021 bekanntgegebene Aktualisierung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel beinhaltet insbesondere Klarstellungen und Konkretisierungen zum Einsatz von Gesichtsmasken, Ergänzungen zur Raumbelegung/Kontaktreduktion sowie weitere Präzisierungen (Einsatz von Warmlufttrocknern, geeignete Desinfektionsmittel, Kurzzeitkontakte).
BG BAU: Aktualisierter SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
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Der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe wurde mit Stand vom 7. Mai 2021 aktualisiert. Die aktuelle Fassung finden Sie auf der Website der BG BAU zum Download.
Betriebliche Corona-Tests für sicheren Infektionsschutz
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Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) haben sich Mitte März auf eine gemeinsame Aktion zur Stärkung des Infektionsschutzes durch betriebliche Corona-Tests geeinigt. Damit hat die Bauwirtschaft vorausschauend eine Umsetzung der Testpflicht für Unternehmen vorbereitet, die in Ergänzung der Corona-ArbSchV zum 20. April 2021 eingeführt wurde.
BG BAU: Neue Handlungshilfe "Corona-Hygienekonzept für das Baugewerbe erstellen"
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Als Unterstützung für Unternehmen der Bauwirtschaft und der Gebäudereinigung hat die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Handlungshilfen zur Erstellung eines Hygienekonzepts veröffentlicht.
Aus der Berufsbildung: Aktuelle Hinweise zum Coronavirus und der Geltungsdauer von Qualifikationen
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Bezug: Verordnungen der Länder zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in den jeweilig gültigen Fassungen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder beschließen je nach Lage befristete Maßnahmen, um die Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern.
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