Corona-News
BMAS - Betrieblicher Infektionsschutz: Antworten auf die häufigsten Fragen
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Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite am 25. November 2021 und dem Auslaufen der strikten Regelungen zum betrieblichen Infektionsschutz in § 28b des Infektionsschutzgesetzes – wie 3G-Nachweis- und Kontrollpflichten sowie die Pflicht zur Arbeit im Homeoffice – sind für einen Übergangszeitraum noch bestimmte Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich.
Aus der rbv-Berufsbildung: Aktuelle Regelung für nachweispflichtige Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Zertifizierung
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Bezug: Verordnungen der Länder zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Schutzverordnung) - in den jeweilig gültigen Fassungen
Viele Bundesländer haben ihre Corona-Regeln im Zuge der Bund-Länder-Beratungen verschärft. Manche der geplanten neuen Einschränkungen wurden bereits umgesetzt. Bitte erkundigen Sie sich hinsichtlich der Veranstaltungen an den jeweiligen Standorten im Zweifel bei den Mitarbeitern unserer Berufsbildungsgesellschaften.
BMAS - FAQs 3G-Regelung am Arbeitsplatz
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Auch nach Ende der epidemischen Lage nationaler Tragweite sind weiterhin Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes erforderlich. Die Beschäftigten müssen vor arbeitsbedingten Infektionsrisiken geschützt werden, gerade auch dann, wenn Tätigkeiten nicht in der Wohnung ausgeführt werden können. Neu hinzugekommen sind betriebliche 3G-Regelungen.
BG BAU: Vereinfachte Stundungsvoraussetzungen läuft zum 01.12.2021 aus
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Die steuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus wurden seitens des Bundesfinanzministeriums nicht verlängert. Entsprechend wird die BG BAU die im vergangenen Jahr eingeführten und bis heute gewährten vereinfachten Stundungsvoraussetzungen ebenfalls zum 01.12.2021 auslaufen lassen.
BG Bau - Neue Unterweisungshilfe und eine Sonderseite zum Thema Corona-Impfung
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BG Bau - Aktualisierter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard
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Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) setzt weiterhin auf eine bestmögliche Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen beim Umgang mit dem Thema Coronavirus (SARS-CoV-2) und hat dazu ihren SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe unter Berücksichtigung der aktuellen
überarbeitet.