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ROHRLEITUNGSBAUVERBAND E.V. SATZUNG (FASSUNG VOM 07.04.2006)
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§ 10 Der Vorstand
- Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
- dem Präsidenten,
- den beiden Vizepräsidenten,
- den Vorsitzender der Landesgruppen,
- dem Vorsitzenden des Technischen Lenkungskreises
- dem Vorsitzenden des Ausschusses für Personalentwicklung
- Im Vorstand werden alle wichtigen Angelegenheiten des Verbandes beraten.
- Der Vorstand ist in allen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für den Verband zu hören. Ihm obliegen ferner:
- Das Vorschlagsrecht für die Wahl und die Abberufung des Präsidenten sowie der beiden Vizepräsidenten
- die Festsetzung des jährlichen Haushaltsvorschlages
- Die Festsetzung der Beiträge für Mitglieder nach § 4 Abs. 1 Buchst. b,
- die Vorbereitung der Mitgliederversammlung
- das alleinige Vorschlagsrecht über weitere Zertifikate oder Gütezeichen, die zum Erwerb der ordentlichen Mitglied-schaft berechtigen
- Der Vorstand tritt mindestens einmal, in der Regel jedoch zweimal im Jahr zusammen. Er ist außerdem einzuberufen, wenn fünf seiner Mitglieder dies verlangen. Es gelten die Bestimmungen des § 9 Abs. 5 entsprechend, jedoch mit einer Frist von zwei Wochen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn 2/3 seiner Mitglieder anwesend sind. Jedes Mandat nach Abs. 1 Buchst. a bis e gibt seinem Träger eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst. Die Sitzungen werden vom Präsidenten, bei dessen Verhinderung von einem Vizepräsidenten, geleitet. Bei Verhinderung von Vorsitzenden der Landesgruppen, des Technischen Lenkungskreises oder des Ausschusses für Personalentwicklung nehmen die jeweiligen Stellvertreter stimmberechtigt an den Vorstandssitzungen teil. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Sitzungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
- Der Vorstand hat das Recht, Ausschüsse zur Bearbeitung bestimmter Angelegenheiten zu bilden und dafür Fachleute zu berufen.
§ 11 Die Geschäftsführung
- Zur Erledigung der laufenden Geschäfte ist eine Geschäftsstelle am Sitz des Verbandes unter Leitung eines Hauptgeschäftsführers eingerichtet.
- Die Geschäftsführung wird vom Vorstand bestellt und angestellt sowie abberufen.
- Die Geschäftsführung ist dem Vorstand für ihre Tätigkeit verantwortlich und zur Rechenschaft verpflichtet.
- Die Geschäftsführung hat ihre Aufgaben im Rahmen der Satzung und der Anweisungen des Vorstandes wahrzunehmen.
§ 12 Gerichtsstand
Für alle Ansprüche an den Verband oder alle Ansprüche des rbv gegenüber den Mitgliedern ist das Gericht am Sitz des Verbandes zuständig.
§ 13 Auflösung
Bei Auflösung des Verbandes verfügt die letzte Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstandes über das vorhandene Vermögen.
Beschlossen von der Mitgliederversammlung am 23. April 2010 – Änderung eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Köln am 22. Juli 2010- VR 4110
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STICHWORTSUCHE
AKTUELL
TERMINE
Sitzung des Technischen Ausschusses Gas/Wasser08.02.2012
Sitzung des Technischen Lenkungskreises08.02.2012
Sitzung des Arbeitskreises Schweißtechnik14.02.2012
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