Rohrleitungsbauverband

ROHRLEITUNGSBAUVERBAND E.V. - SATZUNG (FASSUNG VOM 07.04.2006)

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§ 1 Name und Sitz und Geschäftsjahr

  1. Der Verband führt den Namen Rohrleitungsbauverband e.V. (rbv)
  2. Der Verband hat seinen Sitz in Köln
  3. Der Verband ist in das Vereinregister eingetragen
  4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
§ 2 Zweck und Aufgaben des Verbandes
  1. Der Verband hat den Zweck, Technik und Wissenschaft im Rohrleitungsbau und bei Netzdienstleistungen der Versorgungstechnik zu fördern.
  2. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere:
    1. die Wahrnehmung der fachlichen Interessen der Rohrleitungsbau- und Netzdienstleistungsunternehmen
    2. die Mitarbeit an den einschlägigen technischen Regelwerken, insbes. am DVGW-Regelwerk
    3. die Vertretung der technischen Belange des Rohrleitungsbaus und der Netzdienstleistungen gegenüber Behörden und anderen Institutionen
    4. die Qualifizierung der Mitglieder durch Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiter
  3. Der Verband unterstützt die DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. - Technisch-wissenschaftliche Vereinigung - bei der Erarbeitung und Verbreitung des DVGW-Regelwerkes und bei der Überprüfung und Zertifizierung von Rohrleitungsbauunternehmen.
  4. Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb des Verbandes ist ausgeschlossen.
  5. Mittel des Verbandes dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Verbandes fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Verbandes, die nicht satzungsgemäßen Zielen und Aufgaben des Verbandes dienen.
  6. Zu den Aufgaben des Verbandes gehört nicht die Betreuung und Beratung der Mitglieder auf wirtschaftlichem und sozialpolitischem Gebiet.
§ 3 Gliederung des Verbandes
  1. Die Mitglieder des Verbandes werden in regionalen Landesgruppen zusammengefasst. Die Zugehörigkeit des einzelnen Mitgliedes richtet sich nach dem Firmensitz. Niederlassungen können in ihrer jeweiligen Landesgruppe Mitglied werden.
  2. Die Mitglieder der Landesgruppe wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahlen sind zulässig.
  3. Die Mitglieder der Auslandsgruppe werden durch die Geschäftsführung des Verbandes betreut und vertreten.
  4. Die technisch-wissenschaftlichen Belange der Mitglieder werden durch den Technischen Ausschuss wahrgenommen, dessen Mitglieder durch - den Vorstand berufen werden. Die Mitglieder des Technischen Ausschusses wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahlen sind zulässig.
  5. Die Belange der Aus-, Fort- und Weiterbildung für Mitarbeiter der Mitgliedsfirmen werden durch einen Ausbildungsausschuss wahrgenommen, dessen Mitglieder durch den Vorstand berufen werden. Die Mitglieder des Ausbildungsausschusses wählen einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahlen sind zulässig.
§ 4 Mitgliedschaft
    1. Mitglieder sind Rohrleitungsbau- und Netzdienstleistungsunternehmen als ordentliche Mitglieder
    2. Außerordentliche Mitglieder
    3. Ehrenmitglieder
  1. Die Mitgliedschaft als ordentliche Mitglieder können alle Unternehmen erwerben, die eine Zertifizierung für Rohrleitungsbauunternehmen nach DVGWArbeitsblatt GW 301 besitzen.
  2. Die Aufnahme ist bei der Geschäftsführung schriftlich zu beantragen.
  3. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand auf Vorschlag der Geschäftsführung. Gegen einen ablehnenden Bescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Erhalt Einspruch an das Schiedsgericht erhoben werden.
  4. Personen und Unternehmen, die den Rohrleitungsbau oder Netzdienstleistungen nicht selbst durchführen, deren Mitgliedschaft aber für den Verbandszweck geeignet ist, können als außerordentliche Mitglieder aufgenommen werden.
  5. Persönlichkeiten, die sich um den Verband hervorragende Verdienste erworben haben, können auf Vorschlag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
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