Vergaberecht - Entwurf der Sektorenrichtlinie verabschiedet


In seiner Sitzung am 10. Juli 2009 hat der Bundesrat über den vorliegenden Entwurf einer "Verordnung zur Neuregelung der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasser-versorgung und der Energieversorgung anzuwendenden Regeln"
(Sektorenverordnung - SektVO)
beraten und ihr mit einigen Änderungen zugestimmt.

Die Sektorenverordnung wird in Zukunft das Vergaberecht in den verschie-denen Sektorenbereichen – Energie- und Trinkwasserversorgung sowie Verkehr – neu regeln. Sie stellt die Umsetzung der EU-Richtlinie "zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste"
(2004/17/EG vom 31. März 2004) dar. Mit der Verordnung werden die vergaberechtlichen Regelungen dem europäischen Mindeststandard angepasst. Die SektVO gilt für EU-weite Ausschreibungen, welche die Schwellenwerte von 6.242.000 € für Bauaufträge und 499.000 € für Dienstleistungen überschreiten. Die Sektorenverordnung ist in der vom Bundesrat vorgelegten Fassung vom Bundeskabinett verabschiedet und wird voraussichtlich Mitte September veröffentlicht werden. Ab diesem Zeitpunkt ist sie von öffentlichen Auftraggebern aus den Bereichen Verkehr, Trinkwasser und Energieversorgung anzuwenden.

Gleichzeitig werden die „Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge“ (VgV) für den Sektorenbereich und die Abschnitte drei und vier der VOB Teil A und VOL Teil A ersetzt, die dann keine Anwendung mehr finden. Die Abschnitte eins und zwei der VOB/A bleiben in der aktuellen Form erhalten. Auftraggeber können zur Prüfung der Eignung von
Bewerbern bei der Vergabe Eintragungen in das Bau - Präqualifika-tionsverzeichnis oder Verzeichnisse entsprechender Bundes- oder Landesbehörden heranziehen. Die Prüfergebnisse und Nachweise anerkannter Prüfanstalten werden in Zukunft im Rahmen der Vergabe europaweit anerkannt. (ck)