Rohrleitungsbauverband

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT IN DER EU

23.06.2011 - Zum 1. Mai 2011 endeten die Übergangsbestimmungen zur Freizügigkeit für die im Jahr 2004 der Europäischen Union beigetretenen Mitgliedstaaten Polen, Ungarn, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland sowie Litauen. Mit dem Auslaufen der Übergangsbestimmungen benötigen Staatsangehörige der sogenannten EU-8 für eine Beschäfti-gung in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr. Daneben entfallen letzte Beschränkungen für Dienstleister in den Branchen Bau, Gebäude-reinigung und Innendekoration bei der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Informationsbroschüre „Beschäftigung und Entsendung von Unionsbürgerinnen und -bürgern – 50 Fragen und Antworten zum 1. Mai 2011“ veröffentlicht. Hier finden sich Informationen über die zum 1. Mai 2011 eingetretenen – auf das Arbeitserlaubnisrecht beschränkten – Veränderungen. Darüber hinaus werden neben den eingetretenen Rechtsänderungen auch allgemeine Fragen zum Aufenthaltsrecht, zur Arbeitsuche, zum Arbeitsrecht sowie zur sozialen Sicherheit behandelt. Die Broschüre und weitere Informationen finden Sie zum Download auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
www.bmas.de.

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