22.12.2011 - Allgemeine Zustimmung vonseiten der großen deutschen Bauverbände findet die positive Entscheidung des Bundeskabinetts über den gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien des Baugewerbes auf Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages vom 28. April 2011. Damit kann mit einem rechtzeitigen Inkrafttreten der 8. Verord-nung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe gerechnet werden.
Die neue Mindestlohnverordnung für das Baugewerbe soll am 1. Dezem-ber 2011 in Kraft treten; die zurzeit geltenden Mindestlöhne werden aber erst mit Wirkung vom 1. Januar 2012 erhöht werden. „Wir begrüßen die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts, die 8. Mindestlohnverord-nung im Baugewerbe mit Wirkung ab 1. Dezember 2011 auf den Weg zu bringen“, erklärte der Vizepräsident Sozialpolitik des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dipl.-oec. Andreas Schmieg, in Berlin. „Die Entscheidung zeigt, dass die Koalition aus CDU, CSU und FDP verstan-den hat, dass die Mindestlöhne in unserer Branche unverzichtbar sind. Angesichts des weiterhin großen Lohngefälles in Europa sind die Bau-Mindestlöhne zwingend notwendig, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten und inländische Bauunternehmen zu schützen. Mindest-löhne haben nur Sinn, wenn sie eine für die jeweilige Branche angemes-sene Höhe haben“, so Schmieg weiter. „Deshalb sind wir gegen alle Pläne zur Einführung gesetzlicher Mindestlöhne. Einen branchenfremden gesetzlichen Einheitsmindestlohn lehnt die Bauindustrie kategorisch ab.“
Auch ZDB-Vizepräsident Frank Dupré begrüßt die Zustimmung des Bundeskabinetts zu den neuen Mindestlöhnen im Baugewerbe: „Erst mit dieser Kabinettsentscheidung findet die diesjährige Tarifrunde im Baugewerbe und die erneut erfolgreiche Schlichtung unter Vorsitz von Bundesminister a. D. Wolfgang Clement ihren wirklichen Abschluss. Statt ruinöser wird es auch künftig geordnete Wettbewerbsverhältnisse auf deutschen Baustellen geben. Größeren Verwerfungen auf dem Bauarbeitsmarkt durch unlautere Wettbewerbsbedingungen wird in bewährter Weise durch allgemeinverbindliche Mindestlöhne vorgebeugt. Damit fördern wir zugleich den fairen Wettbewerb im Baugewerbe zwischen allen auf dem Baumarkt tätigen inländischen und ausländischen Baubetrieben.“
ZDB-Vizepräsident Dupré hob hervor, dass in den diesjährigen Mindest-lohnverhandlungen erneut eine Angleichung der unterschiedlichen Mindestlöhne in den alten und neuen Bundesländern erfolgt sei. „Damit sind wir dem Ziel eines einheitlichen Mindestlohnes als tarifvertraglicher Lohnuntergrenze für alle auf deutschen Baustellen ausgeführten Bauar-beiten ein gutes Stück näher gekommen“, so Dupré.
Druckversion
zur Übersicht
zurück