Entscheidender Schritt für fairen Wettbewerb - Das Bundeswirtschaftsministerium hat der Wirtschaftskriminalität den Kampf angesagt. Mit einem bundesweiten Verzeichnis von „schwarzen Schafen” unter den Arbeitgebern sollen betrügerische Firmen künftig von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

So werden gravierende Nichteinhaltungen der Anforderungen aus dem Arbeits­ und Sozialrecht erfasst und in einer zentralen Sperrliste vermerkt. Das „Sündenregister“ soll noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht werden.

Gegen Lohn­ und Preisdumping
Der stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers hat die Gesetzesinitiative von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries begrüßt, insbesondere, dass neben dem Tatbestand der Geldwäsche, Bestechung, Steuerhinterziehung und weiteren Delikten auch Schwarzarbeit und Mindestlohn-Verstöße in die Sperrliste aufgenommen werden: „Damit ist die ‚Blacklist der kriminellen Arbeitgebermachenschaften‘ auch ein entscheidender Schritt gegen Lohn- und Preis-Dumping und für faireren Wettbewerb.“

Register mit Inhalten füllen
Für ein wirksames Tool im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität müsse nun das Register mit Inhalten gefüllt werden. Dazu appelliert die IG BAU, die Kontrollen am Bau zu verstärken. Nur so könnten die Verstöße gegen den gesetzlichen Mindestlohn wie auch die Branchen­mindestlöhne, sowie gegen Schwarzarbeit am Bau ermittelt und wirksam geahndet werden. Wichtig sei dabei laut der IG BAU eine deutliche Aufstockung der Kontrolleure der Finanz­kontrolle Schwarzarbeit (FKS). Mindestens 10.000 Stellen wären für eine schlagkräftige Bekämpfung notwendig, so Schäfers.

Foto: © Christian Schnettelker, flickr


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