Bundestag beschließt entsprechenden Gesetzentwurf - Die Fraktionen des Bundestages haben am 26. Januar einstimmig den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe beschlossen. Damit haben sich die Abgeordneten für den Erhalt der Sozialkassen im Baugewerbe ausgesprochen.

Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zugrunde, nachdem am 23. Januar Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung dazu befragt worden waren. Mit dem Gesetzentwurf haben die Koalitionsfraktionen auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 21. September 2016 reagiert, in dem die Wirksamkeit von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen (AVE) des Tarifvertrags über das Sozialkassen­verfahren im Baugewerbe für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für ungültig erklärt worden war. Diese vom BAG erkannte Unwirksamkeit sei laut der Koalitionsfraktionen geeignet, den weiteren Bestand der Sozialkassen zu gefährden und damit Nachteile sowohl für Betriebe als auch Beschäftigte mit sich zu bringen. Denn die Kassen müssten damit rechnen, mit hohen Beitragsrückzahlungen konfrontiert zu werden. Am 25. Januar hatte das BAG darüber hinaus entschieden, dass auch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung für 2013 unwirksam ist.

Nicht tarifgebundene Arbeitgeber wehren sich
Die AVE des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren sind mangels Vorliegen gesetz­licher Voraussetzungen vom Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt worden. Der für allgemeinverbindlich erklärte Tarifvertrag regelt das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Durch die AVE gelten die Tarifverträge nicht nur für die tarifgebundenen Mitglieder der Tarifvertragsparteien, sondern auch für alle anderen nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche. Sie sind hiernach auch zur Beitragszahlung verpflichtet. Dagegen hatten sich die Arbeitgeber gewehrt, die nicht Mitglied einer Arbeitgebervereinigung sind.

ZDB und DGB begrüßen Gesetzentwurf
Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts von 2016 hatte das Bundesarbeits­ministerium einen Gesetzes­ entwurf vorbereitet, der den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren rückwirkend für allgemeinverbindlich erklären und damit die Legitimation schaffen soll. Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßten den Gesetzentwurf. In seiner Stellungnahme plädierte der ZDB für eine rasche Verabschiedung des Entwurfs, um „schwerwiegende Nachteile für die Bauwirtschaft und die Arbeitgeber und Arbeitnehmer dieser Branche zu vermeiden“.

Deutlich kritisiert wurde der Plan der Koalitionsfraktionen dagegen vom Zentralverband der Deutschen Elektro­ und Informationstechnischen Handwerke. Der Gesetzentwurf sei überflüssig und diene den Tarifvertragsparteien des Baus dazu, sich auch künftig den Zugriff auf anderweitig tarifgebundene Mitgliedsunternehmen der handwerklichen Ausbaugewerke zu sichern, so der Verband in einem Statement. (rbv)


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