Rohrleitungsbauverband

EINTRAG IN DAS INSTALLATEURVERZEICHNIS FÜR ROHRLEITUNGSBAUUNTERNEHMEN

15.09.2010 - Vonseiten der Rohrleitungsbauunternehmen wird immer wieder die Frage aufgeworfen, welche Voraussetzungen erbracht werden müssen, um in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers einge-tragen zu werden. Grund hierfür ist der Wunsch der Unternehmen, neben dem Rohrleitungsbau auch im Bereich Hausinstallation tätig zu werden. Vielfach wird dieser Eintrag auch von den Netzbetreibern gefordert, um z. B. bei Wiederverbindungen ausgewechselter Netzanschlüsse oder im Störungsfall Dienstleistungen in eine Hand vergeben zu können.

Bedingung für den Eintrag in das Installateurverzeichnis ist es, einen ver-antwortlichen Fachmann im Unternehmen in weisungsbefugter Stellung beschäftigt zu haben, der neben einer entsprechenden Ausbildung eine einschlägige, mehrjährige Berufspraxis im Bereich Hausinstallation nachweisen kann. Die fachlichen Voraussetzungen sind in der folgenden Tabelle aufgeführt, die hier zum download bereitsteht.

Der Abschluss der Fortbildung zum „Geprüften Netzmeister“ in den Hand-lungsfeldern Gas und Wasser reicht als Voraussetzung zur Eintragung in das Verzeichnis allein nicht aus, da der Teil Haustechnik (TRGI/TRWI) in einem zu geringen Umfang und auch nur theoretisch im Rahmenstoffplan verankert ist. Um die erforderliche Qualifikation zu erlangen, müsste der Rahmenstoffplan „Netzmeister“ demnach in Richtung Hausinstallation ausgeweitet werden. Dieser müsste dann neben einem hohen prakti-schen Anteil auch einen Großteil der Ausbildung zum „Installateurund Heizungsbaumeister“ enthalten. Die zuständigen Stellen, in diesem Fall die Industrie- und Handelskammern, könnten diese zusätzlichen Inhalte allerdings nicht prüfen und bestätigen, da sie nicht Inhalt der Prüfungs-ordnung zum „Geprüften Netzmeister“ sind.

Die für diese zusätzlichen Inhalte zuständigen Stellen sind ausschließlich die Handwerkskammern, die für die Meisterabschlüsse im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk eigene Rechtsvorschriften, Prüfungsord-nungen und Zulassungsbestimmungen haben. Je nach Vorbildung sind daher weitere Qualifizierungsmaßnahmen mit anschließenden Prüfungen erforderlich.

Weitere Informationen zu diesem Thema und Kontaktadressen zu den Landesverbänden in Ihrer Nähe finden Sie auf der Homepage des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima/Gebäude- und Energietechnik
www.wasserwaermeluft.de.

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