01.09.2009 - Düsseldorf. Kaum ein Hausbesitzer weiß, dass er bis spätestens 2015 – in Wasserschutzgebieten schon früher – die Dichtheit seiner Abwasserleitungen durch Fachbetriebe überprüfen lassen muss. So steht es im Landeswassergesetz für die Sanierung privater und öffentlicher Abwasserleitungen. Ein brisantes Thema für Kommunen und Bürger, denn seit vielen Jahren ist bekannt, dass mehr als 70 Prozent der privaten Kanäle undicht sind. Viele Kommunen haben es bisher versäumt, ihre Bürger über die Pflicht der Dichtheitsprüfung ausführlich zu informieren. Und das, obwohl Hauseigentümer und Kommunen für die Grundwasser gefährdenden Folgen undichter Leitungen haften.
v. l.: Dipl.-Ing. Wolfgang Krah, BFA Leitungsbau im Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Berlin; Dipl.-Ing. Klaus Küsel, Präsident des Rohrleitungsbauverbandes e. V., Köln; Dr.-Ing. Viktor Mertsch, Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW, Düsseldorf; Dipl.-Ing. Otto Schaaf, Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Hennef
Diese Tatsache nahmen verschiedene Fachverbände unter Federführung des Bauindustrieverbandes NRW und Teilnahme von Staatssekretär Dr. Alexander Schink, Ministerium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, zum Anlass, Vertreter von Städten und Gemeinden aus NRW während einer Vortragsveranstaltung am 30. Juni, in der Messe Düsseldorf auf ihre Informationspflicht gegenüber den Bürgern hinzu-weisen. Kommunen, die bereits Maßnahmen ergriffen haben, berichteten über ihre Erfahrungen.
Eigentümer sollen Verpflichtung Ernst nehmen. Grundstückseigentümer in NRW müssen feststellen lassen, ob der Privatanschluss (das Kanalstück zwischen Haus und Abwasserkanal) dicht ist. Diese Dichtheitsprüfung muss laut Landeswassergesetz von sachkundigen Tiefbauunternehmen oder Rohrreinigungs- oder –sanierungsfirmen durchgeführt werden. Sanierungsexperten empfehlen allerdings, schon jetzt diese Prüfung vornehmen zu lassen und nicht erst bis Ende 2015 zu warten. Die Eigentümer sollten diese Verpflichtung Ernst nehmen und bereits im Jahr 2009 mit den Überprüfungen beginnen, empfehlen die Fachverbände. Denn bestehende Schäden verschlimmern sich mit der Zeit, was die notwendige Sanierung verteuert. Je näher der Stichtag 31.12.2015 rückt, desto mehr dürften wegen der steigenden Nachfrage auch die Preise für die Prüfung und die Sanierung steigen. Zum Ende der Frist könne mit erheblichen Ausführungsengpässen bei den Fachfirmen gerechnet werden. Bereits jetzt bieten unseriöse Firmen ihre Prüfdienste an. Die Gefahr, einem „schwarzen Schaf“ in die Hände zu fallen, ist bei einem zu erwartenden Ausführungsstau ungleich größer, mahnten die Fachverbände die Eigentümer, besondere Vorsicht bei der Auftragsvergabe walten zu lassen.

Der gut besuchte Vortragssaal der Messe Düsseldorf
Nur Fachfirmen beauftragen. Eine Dichtheitsprüfung sollte grundsätzlich ein zertifiziertes Unternehmen durchführen, denn es muss ein Dichtheitsnachweis ausgestellt werden, ähnlich dem „Energiepass“. Diesen Nachweis müssen die Eigentümer aufbewahren und auf Verlangen vorlegen.
Diese Prüfung ist durch Fachfirmen schnell vorgenommen: Zunächst reinigt die Firma den Abwasserkanal und lässt eine ferngesteuerte Kamera zur optischen Inspektion durch den Kanal fahren. Schäden müssen auf einem Datenträger dokumentiert werden. Die Dichtigkeit kann im Zweifel auch mit Wasser oder Druckluft überprüft werden.
Resultat der Vortragsveranstaltung. Die Experten aus Bauwirtschaft und fachtechnischen Verbänden verständigten sich zusammen mit Vertretern der Eigentümer, insbesondere Haus und Grund NRW, auf bürgerfreund-liche Grundsätze zur Umsetzung der gesetzlichen Regelung. Im Sinne eines Werterhalts oder Werterhöhung von Immobilien soll ein „Entwässerungspass“ entsprechend dem Energieausweis beim Verkauf der Immobilie die ordnungsgemäße Instandhaltung der Hausanschlüsse nachweisen. Ein runder Tisch aus Vertretern von Kommunen, Versorgern und Bauwirtschaft soll sicherstellen, dass notwendige Sanierungs-maßnahmen bei öffentlichen und privaten Kanälen im Zusammenhang, und damit wirtschaftlicher umgesetzt werden. Auch die Qualitätsstandards der ausführenden Unternehmen sollen einheitlich bestimmt werden, damit der Eigentümer sicher sein kann, bei der Beauftragung solcher Fachfirmen qualifizierte und technisch einwandfreie Leistungen zu erhalten. Der Fürsorgepflicht der Kommunen ihren Bürgern gegenüber soll dadurch Rechnung getragen werden, dass die Notwendigkeit einer zeitnahen Umsetzung der Dichtheitsprüfung und die Anforderungen an fachkundige Unternehmen informiert wird.(Bauindustrieverband NRW/dh)

Der Info-Stand des Rohrleitungsbauverbandes und der Bauindustrie
Veranstalter:
Bauindustrieverband NRW – Landesfachabteilung Leitungstiefbau, Straßen- und Tiefbau-Verband NRW, Rohrleitungsbauverband e. V., IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur, Ingenieurkammer-Bau NRW, Haus und Grund NRW Eigentümerschutz-Gemeinschaft
Fotos: Bauindustrieverband NRW
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